
Plagiate, insbesondere die nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte in wissenschaftlichen Arbeiten, müssen vermieden werden, unabhängig davon, ob dies absichtlich oder aus Unkenntnis geschieht.
Gemäss § 11e der Studierendenordnung der Universität Basel und § 4 Abs. 7a der Integritätsordnung ist das Plagiieren ein Disziplinarfehler, der entsprechend geahndet wird.

An der Universität Basel steht die Plagiatserkennungssoftware Turnitin noch bis 31.8.26 zur Verfügung. Damit können alle zu bewertenden Arbeiten von Studierenden auf Übereinstimmungen mit anderen Texten geprüft werden (originality check). Turnitin verwendet dazu Millionen von publizierten Artikeln, Webseiten und von Studierenden hochgeladene (nur von der Institution freigegebene) Arbeiten weltweit. Das System vergleicht Wortfolgen (inkl. Synonymen und optional maschinellen Übersetzungen nicht englischer Texte). Die inhaltliche Bewertung muss durch Lehrkräfte oder autorisierte Fachkräfte erfolgen.
Für Angehörige der Uni Basel, insbesondere für Studierende, deren Arbeiten nicht im Rahmen einer Lehrveranstaltung geprüft werden, besteht die Möglichkeit, dies in einem eigens dafür eingerichteten ADAM-Kurs «Plagiatsprüfung Self Check-in» selbst zu tun.
Der ADAM-Kurs “Plagiatsprüfung Self-Check-in” wird am 31.8.26 gelöscht und kann nicht mehr genutzt werden.
Dozierende haben die Möglichkeit, studentische Arbeiten im Rahmen einer Lehrveranstaltung in ADAM überprüfen zu lassen. Dafür muss das Objekt "Plagiatsprüfung" im Kurs hinzugefügt werden. Eine Anleitung für Dozierende und Studierende finden Sie hier .
Wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität Basel können sich via plagiarismus-ub@clutterunibas.ch einen persönlichen Account einrichten lassen.
Nach dem Ausstieg aus der Campuslizenz bleibt es einzelnen Universitätsangehörigen oder universitären Organisationseinheiten dabei selbstverständlich überlassen, weiterhin Werkzeuge zur Plagiatsüberprüfung in eigener Verantwortung zu lizenzieren.