Publikation

Elektronische Dissertationen der Universität Basel finden im institutionellen Repository edoc öffentlich Verbreitung und werden im Bibliothekskatalog nachgewiesen. Zu Archivierungszwecken werden sie ausserdem von der Schweizerischen Nationalbibliothek gespeichert.

Dauerhafter Link
: E-Dissertationen erhalten einen "Digital Object Identifier" (DOI) und einen "Uniform Resource Name" (URN). Diese Links bleiben gültig, auch wenn die Datei auf einen anderen Server migriert wird.

Jede Dissertation der Universität Basel ab 1980 kann auch nachträglich elektronisch publiziert werden.

Abbildungen: Abbildungen in frei zugänglichen E-Dissertationen müssen dem Persönlichkeitsrecht und dem Urheberrecht entsprechen. Falls Sie eine Abbildung nicht selber erstellt haben, müssen Sie abklären, ob der Rechtsinhaber mit der Publikation im Internet einverstanden ist. Wenn Personen oder private Räume abgebildet sind, müssen diese resp. die Eigentümer mit der Publikation einverstanden sein. Abbildungen, die diese rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, können in der elektronischen Version nach Absprache mit diss-ub@clutterunibas.ch mit dem Hinweis auf die gedruckte Ausgabe durch ein Symbolbild ersetzt werden.
   
Lebenslauf: Der Lebenslauf kann aus Datenschutzgründen in der elektronischen Version weggelassen werden.

Wahl der Lizenz: In edoc publizierte E-Dissertationen sind frei zugänglich. Die Urheberrechte bleiben bei der Autorin bzw. beim Autoren. Für die Nutzung der in edoc veröffentlichten Dokumente durch Dritte gelten die Policies von edoc (insbesondere die Data Policy).
Optional können Sie die Nutzungsrechte direkt in Ihrer Dissertation mit einer Creative-Commons-Lizenz deklarieren. Creative-Commons-Lizenzen bieten eine standardisierte Methode, Nutzerinnen und Nutzern Rechte an einem Werk einzuräumen. Prüfen Sie die Angaben zur Creative-Commons-Lizenz. Falls Sie sich für eine CC-Lizenz entscheiden (die UB empfiehlt CC-BY), fügen Sie eine Anmerkung auf dem Titelblatt ein: Beispiele siehe Seiten 2 und 3 des Musters für das Titelblatt

Beachten Sie bitte, dass Sie nur dann eine Creative-Commons-Lizenz vergeben können, wenn die Dissertation keine Teile enthält, die bei einem Verlag unter einer restriktiveren Lizenz publiziert wurden bzw. werden sollen.


Verlagspublikationen und Patente:

  • Kumulative Dissertationen / Publizierte Artikel: Falls die Dissertation Zeitschriftenartikel oder andere publizierte Beiträge enthält, müssen die spezifischen urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In vielen Fällen muss über das Copyright Clearance Center eine meist kostenlose Berechtigung zur Verwendung des Verlags-PDF in der Dissertation eingeholt werden (ein Link zum CCC ist häufig beim Zeitschriftenartikel selber vorhanden: „Rights and permissions“).
    Falls dies nicht möglich ist, kann via SHERPA/RoMEO bzw. letztlich bei der Zeitschrift selbst geklärt werden, welche Version (Manuskript) in der Dissertation verwendet werden darf. Möglicherweise gibt es dabei eine Embargo-Frist, die durch die Wahl eines geeigneten Publikationszeitpunkts in edoc eingehalten werden kann (vgl. Verzögerte Publikation unter Schritte zur elektronischen Abgabe).
     
  • Die Dissertation oder Teile davon sollen später bei einem Verlag publiziert werden: Die spezifischen Bedingungen müssen vor der Einreichung des Manuskripts bei einem Verlag resp. bei einer Zeitschrift geklärt werden. Häufig wird die parallele Verwendung in einer Dissertation akzeptiert, aber nicht immer. Gegebenenfalls können die Bedingungen durch die Wahl eines geeigneten Publikationszeitpunkts in edoc eingehalten werden (vgl. Verzögerte Publikation unter Schritte zur elektronischen Abgabe).
     

Zusätzliche Materialen, Forschungsdaten: Grosse Tabellen, Videomaterial und andere Forschungsdaten, die nicht in der PDF-Datei der Dissertation integriert werden, sind in einem Repositorium für Forschungsdaten gemäss den FAIR Daten Prinzipen abzulegen (z.B. in Zenodo) und im Text zu referenzieren, wenn möglich mit DOI. Die Erfassung der Referenz-URL in edoc als «Related URL» mit dem URL Type «Supplementary Data» wird empfohlen.
Weitere Informationen siehe: researchdata.unibas.ch.

  1. Volltext der Dissertation: Erstellen Sie eine PDF-Datei (wenn möglich PDF/A), welche die technischen Anforderungen erfüllt. Der Ausdruck der PDF-Datei muss der Endfassung der von der Fakultät genehmigten Dissertation entsprechen. Bringen Sie auf dem Titelblatt Ihrer Dissertation den Vermerk auf den Dokumentenserver edoc an: Beispiel siehe Seite 1 des Musters für das Titelblatt
  2. Abstract: Halten Sie für den Upload ein Abstract der Dissertation in der Sprache des Dokuments bereit, fakultativ zusätzlich auf Deutsch bzw. Englisch. Enthält Ihre Dissertation ein Abstract, arbeiten Sie bitte mit diesem.
  3. Einverständniserklärung: Der Upload einer Dissertation auf edoc erfordert die Übertragung nicht ausschliesslicher Nutzungsrechte an die Universitätsbibliothek. Stellen Sie sicher, dass Sie der Einverständniserklärung zustimmen können.
  4. Login: Den Account für die Abgabe der elektronischen Dissertation erhalten Sie bei der Abgabe der gedruckten Dissertation vom Dekanat, vor Ort am Infodesk der Universitätsbibliothek oder per Mail unter diss-ub@clutterunibas.ch.
  5. Upload: Loggen Sie sich in den Account ein, den Sie bei der Abgabe der gedruckten Pflichtexemplare erhalten haben, und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
  6. Verzögerte Publikation: Erscheint die Dissertation ganz oder teilweise zugleich in einem kommerziellen Verlag oder enthält sie Details zu Patenten, ist eine verzögerte elektronische Publikation möglich. Der gewünschte Publikationszeitpunkt kann beim Hochladen der PDF-Datei auf edoc angegeben werden und sollte wenn möglich innerhalb von zwei Jahren nach der Doktoratsprüfung liegen. Beachten Sie die Bestimmungen der jeweiligen Promotionsordnung sowie die Regelungen des Verlagsvertrags.

In edoc publizierte E-Dissertationen werden an die Schweizerische Nationalbibliothek weitergegeben und können nicht zurückgezogen werden.

Beim Upload der Dissertation muss die folgende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Dissertation auf edoc akzeptiert werden:

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Dissertation auf edoc.unibas.ch

Mit dem Speichern der Dissertation übertragen Sie der Universitätsbibliothek Basel die folgenden nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte am Dokument und an den zugehörigen Metadaten:

  • das Recht zur elektronischen Speicherung und zur öffentlichen Zugänglichmachung (ggf. nach Ablauf einer Embargofrist),
  • das Recht zur Weitergabe der Metadaten (inkl. Abstract) an Dritte und zur Weitergabe der Dateien an Kooperationspartner zu Archivierungszwecken und zur Parallelpublikation, insbesondere an die Schweizerische Nationalbibliothek,
  • das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate zum Zwecke der Archivierung unter Wahrung der inhaltlichen Integrität.

Mit dem Speichern der Dissertation bestätigen Sie gegenüber der Universitätsbibliothek Basel die folgenden Punkte:

  • Die Freischaltung des Werks oder von Teilen davon verletzt keine Rechte Dritter. Von der Geltendmachung einer vermeintlichen oder tatsächlichen Verletzung von Urheberrechten Dritter ist die Universitätsbibliothek Basel unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Die Universitätsbibliothek Basel ist von etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt.
  • Die abgegebene elektronische Version der Dissertation ist identisch mit den gedruckten Pflichtexemplaren (Ausnahmen sind Titelblatt und Lebenslauf).
  • Die Policies von edoc habe ich zur Kenntnis genommen.

Für die Nutzung der E-Dissertationen gilt standardmässig die Data Policy von edoc. Um Nutzerinnen und Nutzern transparent weiter gehende Rechte einzuräumen, kann eine Creative-Commons-Lizenz vergeben werden. Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation. Die Verwendung von CC-Lizenzen ist kostenlos.

Creative Commons bietet eine Palette von weltweit gültigen, standardisierten Lizenzen für die Auszeichnung der Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an einem Werk. CC-Lizenzen helfen, Rechtsunsicherheiten bei der Nutzung zu vermeiden und unterstützen die Verbreitung und Nachnutzung von Forschungsergebnissen. Die passende Lizenz wird nach dem Baukastenprinzip aus den verfügbaren Modulen selbst zusammengestellt.

Obligatorisch bei allen CC-Lizenzen ist die Nutzung des Moduls "Namensnennung" (BY).

Darüber hinaus kann die Lizenz bedarfsgerecht um folgende Module ergänzt werden:

  • keine kommerzielle Nutzung (NC)
  • keine Bearbeitung (ND)
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA)
Icon CC BY-SA

Beispiel: CC-Lizenz mit den Modulen "Namensnennung" sowie "Weitergabe unter gleichen Bedingungen".

Die unter Open-Access-Verlagen am weitesten verbreitete Lizenz ist CC BY (Creative Commons Namensnennung). Sie ermöglicht die uneingeschränkte Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Abwandlung und kommerzielle Nutzung eines Werkes. BioMed Central, PLoS und eine zunehmende Anzahl weiterer Open-Access-Zeitschriften verwenden sie als Standardlizenz.

Einschränkungen sollten unter Abschätzung von Risiko (potenzieller Missbrauch) und Ertrag (einfache Verbreitung) getroffen werden.
Der Licence Chooser von Creative Commons unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Modulkombination.

Hinweis: Sie können Dritten nur Rechte einräumen, die Sie selber besitzen. Achten Sie darauf, dass Bildrechte geklärt sind oder setzen Sie Platzhalter für Bilder. Erscheinen Ihre Dissertation oder Teile davon (z.B. kumulative Dissertation) in einem Verlag, darf die Creative-Commons-Lizenz den urheberrechtlichen Bestimmungen im Verlagsvertrag nicht widersprechen.

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch zur Research Collection der ETH-Bibliothek.

Die PDF-Datei der Dissertation muss grundsätzlich der Endfassung der von der Fakultät genehmigten Dissertation entsprechen. Die möglichen Ausnahmen sind in den Schritten zur elektronischen Abgabe beschrieben.

Beachten Sie bei der Erstellung der PDF-Datei:

  • Alle verwendeten Schriftarten müssen in die Datei eingebunden werden.
  • Eine Verschlüsselung der Datei ist nicht zulässig.

Beim Speichern der PDF-Datei, aktivieren Sie bitte die Option PDF/A. Die genannten Punkte werden dadurch erfüllt. Die Abgabe einer PDF/A-Datei unterstützt die langfristige Erhaltung und die exakte visuelle Wiedergabe des Dokuments.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der PDF Association

Wem gehört das Urheberrecht an den Dissertationen in edoc?

Was ist zu tun, wenn die Dissertation oder Teile davon bei einem Verlag oder als Patent publiziert werden?

  • Enthält eine Dissertation bereits publizierte Artikel oder wird als Ganzes bei einem Verlag publiziert, kann die elektronische Version zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet werden, der mit dem Verlagsvertrag kompatibel ist. Das gewünschte Publikationsdatum kann beim Upload der Dissertation in edoc eingetragen werden.
  • Wir gehen davon aus, dass die Freischaltung innerhalb der Abgabefrist für die gedruckten Exemplare geschehen soll. Bei Zeitschriftenartikeln reicht diese Frist in der Regel. Bei einem Patent oder bei einer Buchpublikation - insbesondere wenn sie geschützte Bilder enthält - muss die Frage mit dem Verlag geklärt werden. In begründeten Fällen kann die Publikation weiter hinausgezögert werden.

Müssen die Urheber von Bildern gefragt werden, bevor diese in einer E-Dissertation veröffentlicht werden?

Wenn die Bilder nicht verändert werden, dürfen sie, gestützt auf das Zitatrecht, ohne die explizite Einwilligung der Urheber veröffentlicht werden, solange folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Es handelt sich ausschliesslich um bereits veröffentlichte Bilder.
  • Das Bildzitat muss der Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dienen, es muss also ein inhaltlicher Bezug bzw. eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk stattfinden (Zitatzweck). Da gibt es aber Nuancen, z.B. das Bild einer Zelle erfordert eine Auseinandersetzung mit dieser spezifischen Zelle und nicht mit Zellen im Allgemeinen.
  • Der Umfang des Zitats muss durch den Zitatzweck gerechtfertigt sein. Das heisst, man darf nur soviel eines Werkes als Zitat verwenden, wie es erforderlich ist.
  • Das Zitat muss als solches gekennzeichnet werden.
  • Die Urheberschaft muss genannt werden.

Für die Verwendung von nachbearbeiteten bzw. veränderten Bildern ist die Nachfrage bei den Urhebern immer erforderlich.

Mehr Informationen zum Zitatrecht finden Sie auf der Webseite des CC Digital Law