Elektronische Dissertationen der Universität Basel finden im Open Access Repositorium edoc öffentlich Verbreitung und werden im Bibliothekskatalog nachgewiesen. Zu Archivierungszwecken werden sie ausserdem von der Schweizerischen Nationalbibliothek gespeichert.
Dauerhafter Link: E-Dissertationen erhalten einen "Digital Object Identifier" (DOI) und einen "Uniform Resource Name" (URN). Diese Links bleiben gültig, auch wenn die Datei auf einen anderen Server migriert wird.
Jede Dissertation der Universität Basel ab 1980 kann auch nachträglich elektronisch publiziert werden.
Fragen zur Dauer bis zur Titelvergabe:
Fragen zur Integration eines Lebenslaufs:
Abbildungen: Abbildungen in frei zugänglichen E-Dissertationen müssen dem Persönlichkeitsrecht und dem Urheberrecht entsprechen. Falls Sie eine Abbildung nicht selber erstellt haben, müssen Sie abklären, ob der Rechtsinhaber mit der Publikation im Internet einverstanden ist. Wenn Personen oder private Räume abgebildet sind, müssen diese resp. die Eigentümer mit der Publikation einverstanden sein. Abbildungen, die diese rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, können in der elektronischen Version nach Absprache mit diss-ub@clutterunibas.ch mit dem Hinweis auf die gedruckte Ausgabe durch ein Symbolbild ersetzt werden.
Lebenslauf: Der Lebenslauf kann aus Datenschutzgründen in der elektronischen Version weggelassen werden.
Wahl der Lizenz: Im Open Access Repositorium edoc publizierte E-Dissertationen sind frei zugänglich. Die Urheberrechte bleiben bei der Autorin bzw. beim Autoren. Für die Nutzung der in edoc veröffentlichten Dokumente durch Dritte gelten die Policies von edoc (insbesondere die Data Policy).
Optional können Sie die Nutzungsrechte direkt in Ihrer Dissertation mit einer Creative-Commons-Lizenz deklarieren. Creative-Commons-Lizenzen bieten eine standardisierte Methode, Nutzerinnen und Nutzern Rechte an einem Werk einzuräumen. Prüfen Sie die Angaben zur Creative-Commons-Lizenz. Falls Sie sich für eine CC-Lizenz entscheiden (die UB empfiehlt CC-BY), fügen Sie eine Anmerkung auf dem Titelblatt ein: Beispiele siehe Seiten 2 und 3 des Musters für das Titelblatt
Beachten Sie bitte, dass Sie nur dann eine Creative-Commons-Lizenz vergeben können, wenn die Dissertation keine Teile enthält, die bei einem Verlag unter einer restriktiveren Lizenz publiziert wurden bzw. werden sollen.
Verlagspublikationen und Patente:
Zusätzliche Materialen, Forschungsdaten: Grosse Tabellen, Videomaterial und andere Forschungsdaten, die nicht in der PDF-Datei der Dissertation integriert werden, sind in einem Repositorium für Forschungsdaten gemäss den FAIR Daten Prinzipen abzulegen (z.B. in Zenodo) und im Text zu referenzieren, wenn möglich mit DOI. Die Erfassung der Referenz-URL in edoc als «Related URL» mit dem URL Type «Supplementary Data» wird empfohlen.
Weitere Informationen siehe: researchdata.unibas.ch.
Im Open Access Repositorium edoc publizierte E-Dissertationen werden an die Schweizerische Nationalbibliothek weitergegeben und können nicht zurückgezogen werden.
Weitere Links
Für Doktorierende:
Für Studiendekanate:
https://universe.help/index.php/knowledge-base/submit-publication-to-review/
Beim Upload der Dissertation muss die folgende Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Dissertation im Open Access Repositorium edoc akzeptiert werden:
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Dissertation auf edoc.unibas.ch
Mit dem Speichern der Dissertation übertragen Sie der Universitätsbibliothek Basel die folgenden nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte am Dokument und an den zugehörigen Metadaten:
Mit dem Speichern der Dissertation bestätigen Sie gegenüber der Universitätsbibliothek Basel die folgenden Punkte:
Für die Nutzung der E-Dissertationen gilt standardmässig die Data Policy von edoc. Um Nutzerinnen und Nutzern transparent weiter gehende Rechte einzuräumen, kann eine Creative-Commons-Lizenz vergeben werden. Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation. Die Verwendung von CC-Lizenzen ist kostenlos.
Creative Commons bietet eine Palette von weltweit gültigen, standardisierten Lizenzen für die Auszeichnung der Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an einem Werk. CC-Lizenzen helfen, Rechtsunsicherheiten bei der Nutzung zu vermeiden und unterstützen die Verbreitung und Nachnutzung von Forschungsergebnissen. Die passende Lizenz wird nach dem Baukastenprinzip aus den verfügbaren Modulen selbst zusammengestellt.
Obligatorisch bei allen CC-Lizenzen ist die Nutzung des Moduls "Namensnennung" (BY).
Darüber hinaus kann die Lizenz bedarfsgerecht um folgende Module ergänzt werden:
Die unter Open-Access-Verlagen am weitesten verbreitete Lizenz ist CC BY (Creative Commons Namensnennung). Sie ermöglicht die uneingeschränkte Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Abwandlung und kommerzielle Nutzung eines Werkes. BioMed Central, PLoS und eine zunehmende Anzahl weiterer Open-Access-Zeitschriften verwenden sie als Standardlizenz.
Einschränkungen sollten unter Abschätzung von Risiko (potenzieller Missbrauch) und Ertrag (einfache Verbreitung) getroffen werden.
Der Licence Chooser von Creative Commons unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Modulkombination.
Hinweis: Sie können Dritten nur Rechte einräumen, die Sie selber besitzen. Achten Sie darauf, dass Bildrechte geklärt sind oder setzen Sie Platzhalter für Bilder. Erscheinen Ihre Dissertation oder Teile davon (z.B. kumulative Dissertation) in einem Verlag, darf die Creative-Commons-Lizenz den urheberrechtlichen Bestimmungen im Verlagsvertrag nicht widersprechen.
Weitere Informationen finden Sie im Handbuch zur Research Collection der ETH-Bibliothek.
Die PDF-Datei der Dissertation muss grundsätzlich der Endfassung der von der Fakultät genehmigten Dissertation entsprechen. Die möglichen Ausnahmen sind in den Schritten zur elektronischen Abgabe beschrieben.
Beachten Sie bei der Erstellung der PDF-Datei:
Beim Speichern der PDF-Datei, aktivieren Sie bitte die Option PDF/A. Die genannten Punkte werden dadurch erfüllt. Die Abgabe einer PDF/A-Datei unterstützt die langfristige Erhaltung und die exakte visuelle Wiedergabe des Dokuments.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der PDF Association
Wem gehört das Urheberrecht an den Dissertationen im Open Access Repositorium edoc?
Was ist zu tun, wenn die Dissertation oder Teile davon bei einem Verlag oder als Patent publiziert werden?
Müssen die Urheber von Bildern gefragt werden, bevor diese in einer E-Dissertation veröffentlicht werden?
Wenn die Bilder nicht verändert werden, dürfen sie, gestützt auf das Zitatrecht, ohne die explizite Einwilligung der Urheber veröffentlicht werden, solange folgende Kriterien erfüllt sind:
Für die Verwendung von nachbearbeiteten bzw. veränderten Bildern ist die Nachfrage bei den Urhebern immer erforderlich.
Mehr Informationen zum Zitatrecht finden Sie auf der Webseite des CC Digital Law