Mit Blick auf eine längerfristige Publikationstätigkeit lohnt sich eine frühe Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zweitveröffentlichung von Publikationen. Die Universitätsbibliothek bittet die Autorinnen und Autoren, sie bei der Einhaltung der urheberrechtlichen und vertraglichen Bedingungen nach Möglichkeit zu unterstützen.
Auf Wunsch bietet die Fachstelle Open Access ihrerseits eine individuelle Beratung an, um Autorinnen und Autoren bei der Klärung ihrer Zweitveröffentlichungsrechte zu helfen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten übernehmen wir auch punktuell die Anfrage bei Verlagen.
Wir empfehlen, sich bereits bei der Einreichung des Manuskripts beim Verlag ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht fest und dauerhaft vorzubehalten. Dies bedingt u.U. eine Abänderung des Verlagsvertrages bzw. das Verfassen eines Vertragszusatzes.
Informationen und Vorschläge finden sie auf den Seiten von open-access.net: Verlagsverträge
Bei bereits publizierten Beiträgen ist die Abklärung der Nutzungsbedingungen erforderlich. Relevant sind folgende Fragen:
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
Rechtsgutachten "Open Access - Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im schweizerischen Recht"
Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag der Universität Zürich von Prof. Dr. Reto M. Hilty und Dr. Matthias Seemann verfasst.
Competence Center in Digital Law (CCDL)
Das Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Schweizer Hochschullandschaft (Dozierende, Forschende, Bibliotheksangestellte, IT-Angestellte, Mitarbeitende der Rechtsdienste und der Administration) im Zusammenhang mit der Digitalisierung und den neuen Medien und Technologien in allen daraus entstehenden Rechtsfragen zu unterstützen und im Hinblick auf Rechtsrisiken zu sensibilisieren. Vorerst konzentriert sich das Kompetenzzentrum auf den Themenbereich Urheberrecht.
Für die Nutzung der Dokumente, die in edoc veröffentlicht wurden, durch Dritte, gelten die Policies von edoc (insbesondere die Data Policy).