
In der Policy (siehe pdf hier) erklärt die Universität Basel einerseits ihre Absichten und Ziele in Bezug auf Open Access. Daraus ergeben sich andererseits Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Autorinnen und Autoren, für das Rektorat und für die Universitätsbibliothek.
Die Angehörigen der Universität Basel sind verpflichtet, ihre wissenschaftlichen Publikationen innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens frei zugänglich zu machen. Es stehen zwei Optionen zur Verfügung, Open Access zu publizieren:
In diesem Zusammenhang erwartet die Universität Basel von den Autorinnen und Autoren, dass sie, wenn immer möglich, von der Abtretung ausschliesslicher Nutzungsrechte an die Verlage absehen und sich ein einfaches Nutzungsrecht zur öffentlichen Verbreitung ihrer Werke vorbehalten.
Die strategische Ausrichtung bei der Förderung von Open Access wird im Rahmen der Forschungskommission durch das Rektorat festgelegt, in Abstimmung mit den Fakultäten und Gruppierungen.
Die Universitätsbibliothek ist verantwortlich für:
Die Universitätsbibliothek hat ausserdem Einsitz im Konsortium der Schweizer Hochschulbibliotheken, das die Verhandlungen mit den Verlagen führt.