Die Forschungsförderinstitutionen fordern im Bezug auf Forschungsdaten, dass ...
- mindestens die einer Publikation zugrunde liegenden Daten offen zugänglich gemacht werden, sofern dem keine rechtlichen, ethischen, urheberrechtlichen oder andere Klauseln entgegenstehen
- die Daten in einem Repositorium veröffentlicht werden, dass den FAIR-Prinzipien folgt.
- je nach Förderinstitution bei Antragstellung oder nach der Projektbewilligung ein vorläufiger Datenmanagementplan eingereicht wird, der während und bei Beendigung des Projektes angepasst und ergänzt wird.
- die einer Publikation zugrundeliegenden Daten archiviert werden. Die empfohlene Aufbewahrungsdauer beträgt 10 Jahre. Der SNF räumt ein, dass dies je nach Fachbereich unterschiedlich sinnvoll ist.